Handelsregisterauszug in Waldfischbach-burgalben beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Waldfischbach-Burgalben

Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
4629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67714
Vorwahl
06333
Adresse der Verbandsverwaltung
Friedhofstraße 3, 67714 Waldfischbach-Burgalben
Website
Ortsteile
AmWallerbhl, AmWallerbühl, JugenddorfSickingen

FAQ

Welche Gesellschaften sind handelsregister eingetragen?
Handelsregister sind amtliche Register, in denen Unternehmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, eingetragen werden müssen. In Deutschland ist die Eintragung in das Handelsregister eine Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens. Die meisten Gesellschaften, die in ein Handelsregister eingetragen sind, sind GmbHs (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UGs (Unternehmergesellschaft), KGaAs (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder AGs (Aktiengesellschaft).
wann muss ich mich ins handelsregister eintragen?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland Pflicht, sobald Sie als Unternehmer für Ihre Geschäftstätigkeit eine Handelsregistereintragung benötigen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie eine GmbH oder eine UG gründen oder wenn Sie als Einzelunternehmer eine Gewerbeanmeldung vornehmen. In diesen Fällen müssen Sie sich unverzüglich nach der Gründung oder der Gewerbeanmeldung ins Handelsregister eintragen lassen.

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