Handelsregisterauszug in Waldkraiburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Waldkraiburg

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Mühldorf am Inn
Einwohner
23.957 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84478
Vorwahl
08638
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 26, 84478 Waldkraiburg
Website
Ortsteile
Rausching, Stockham, Rausching, Stockham

FAQ

Welche Rechtsformen werden in welchen Abteilungen des Handelsregisters geführt?
Das Handelsregister wird in verschiedene Abteilungen unterteilt. Die Abteilungen unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens. Die folgenden Abteilungen des Handelsregisters sind für die verschiedenen Rechtsformen zuständig: 1. Abteilung A: Gewerbebetriebe 2. Abteilung B: Einzelunternehmen 3. Abteilung C: Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG, KGaA) 4. Abteilung D: Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, SE, UG) 5. Abteilung E: Genossenschaften 6. Abteilung F
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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