Handelsregisterauszug in Walsleben beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Walsleben

Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
786 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
16818
Vorwahl
033920
Adresse der Amtsverwaltung
Bergstraße 2, 16818 Walsleben
Website

FAQ

Was bedeutet nicht im Handelsregister eingetragen?
Nicht im Handelsregister eingetragen bedeutet, dass ein Unternehmen nicht beim zuständigen Amtsgericht als juristische Person registriert ist. In Deutschland ist es für Unternehmen, die gewerblich tätig sind, in der Regel erforderlich, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können nicht als juristische Personen anerkannt werden und haften daher mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden und Verpflichtungen.
Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.

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