Handelsregisterauszug in Winterberg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Winterberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
12.427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59955
Vorwahlen
02981, 02758, 02977, 02983, 02985
Adresse der Stadtverwaltung
Fichtenweg 10, 59955 Winterberg
Website

FAQ

Wie erfolgt die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in der Regel über einen Notar oder ein Registergericht. Dazu ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, die in der Regel aus dem Gründungsvertrag, den Gesellschafterlisten und den vollständigen Unterlagen der Geschäftsführer bestehen. Nach der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht erhält man eine Bestätigung über die Eintragung und einen offiziellen Auszug aus dem Handelsregister.
Welche Wirkung hat die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung ins Handelsregister hat eine rechtliche Wirkung. Sie begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die aus dem Handelsregistergesetz resultiert. Durch die Eintragung ins Handelsregister erhält das Unternehmen einen Rechtsstatus als juristische Person. Es wird als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt und kann beispielsweise Verträge schließen, eigene Rechte und Pflichten haben oder vor Gericht klagen und verklagt werden.

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