Handelsregisterauszug in Zerbst-anhalt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Zerbst-Anhalt

Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
21.702 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
39261,39264 (Bias, Bornum, Buhlendorf, Deetz, Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Grimme, Güterglück, Hohenlepte, Jütrichau, Leps, Lindau, Luso, Moritz, Nedlitz, Nutha, Polenzko, Pulspforde, Reuden, Steutz, Straguth, Walternienburg, Zernitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03923, 039243, 039244, 039246, 039247, 039248
Adresse der Stadtverwaltung
Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt
Website

FAQ

Was muss alles ins Handelsregister eingetragen werden?
1. Der Name und die Anschrift der Firma. 2. Der Rechtsform und die Art des Unternehmens. 3. Der Sitz des Unternehmens. 4. Der Geschäftszweck des Unternehmens. 5. Der Name und die Anschrift der Geschäftsführer. 6. Die Höhe des Grundkapitals. 7. Die Namen und Anschriften der Gesellschafter. 8. Die Namen und Anschriften der Vertreter des Unternehmens. 9. Der Name und die Anschrift des Registergerichts. 10. Die Firmenbuchnummer.
Wie erfolgt Eintragung Bekanntmachung handelsregister?
Die Eintragung einer Bekanntmachung im Handelsregister erfolgt durch den zuständigen Registergerichtsvollzieher. Dazu muss man das entsprechende Formular ausfüllen und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. In der Regel müssen auch Unterlagen wie der Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein vorgelegt werden. Nach dem Einreichen der Unterlagen prüft der Registergerichtsvollzieher die Unterlagen und leitet die Eintragung ein. Anschließend wird die Bekanntmachung im Handelsregister veröffentlicht.

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