Vereinsregisterauszug jetzt online abrufen Blumberg

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Was ist das Vereinsregister?

Das Vereinsregister ist eine behördliche Datenbank, in der Informationen über eingetragene Vereine gespeichert werden. Diese Datenbank wird von den zuständigen Registergerichten geführt und dient der rechtlichen Transparenz von Vereinen. Eintragungen im Vereinsregister sind in vielen Ländern verpflichtend, wenn ein Verein eine gewisse Rechtsfähigkeit erlangen möchte.

Gründung eines eingetragenen Vereins

Die Gründungsmitglieder eines Vereins setzen eine Satzung auf, in der die Ziele und Strukturen des Vereins festgelegt werden.

Eintragung beim Registergericht
Um als rechtsfähiger Verein anerkannt zu werden, muss der Verein seine Satzung und weitere Dokumente beim zuständigen Registergericht einreichen.


Eintragung im Vereinsregister: Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Eintragung im Vereinsregister. Der Verein erhält eine Registernummer.


Warum ist das Vereinsregister wichtig?

Rechtsfähigkeit
Eintragung im Vereinsregister verleiht dem Verein Rechtsfähigkeit. Er kann dann als juristische Person auftreten, Verträge abschließen und Eigentum erwerben.


Rechtssicherheit
Die Eintragung bietet Klarheit über die offizielle Struktur, Ziele und Vertretungsbefugnisse des Vereins.


Vertrauen
Für Mitglieder, Förderer und Partner schafft die Eintragung Vertrauen und Seriosität.


Haftungsbeschränkung
Die Mitglieder haften bei einem eingetragenen Verein in der Regel nicht persönlich für Vereinsschulden.

 

Verwaltung und Pflichten des Vereins

Pflicht zur Führung
Ein eingetragener Verein ist verpflichtet, das Vereinsregister auf dem aktuellen Stand zu halten.

Änderungen
Bei Änderungen in der Vorstandsstruktur, der Satzung oder der Adresse müssen diese dem Registergericht gemeldet werden.

Jahresabschlüsse
In einigen Ländern müssen Vereine ihre Jahresabschlüsse im Vereinsregister veröffentlichen.

 

Einsicht in das Vereinsregister

Das Vereinsregister ist in vielen Ländern öffentlich einsehbar. Jeder kann Informationen über einen Verein, wie Namen des Vorstands, Zweck und Sitz des Vereins, einsehen.

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Vereinsregisterauszug
Vereinsregister abrufen

Vereinsregisterauszug für einen eingetragenen Verein (e.V.) abrufen.
Das Vereinsregister ist öffentlich. Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke können ganz einfach online abgerufen werden.

Im Vereinsregister findet man:

  • Die Daten zum gesuchten Verein, eingetragener Name
  • Datum aller Änderungen
  • Sitz, Adresse
  • Allgemeine Vertretungserlaubnis
  • Name und teilweise Geburtsdatum der Vorsitzenden, Verantwortlichen des Vereins
Sie erhalten nach Auftragserteilung eine EMail mit einem kompletten, offiziellen und aktuellen Vereinsregisterauszug aus dem jeweiligen Amtsgericht als PDF-Datei zum ausdrucken.

Vereinsregisterauszug Blumberg

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
10.103 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78176
Vorwahlen
07702, 07736
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 97, 78176 Blumberg
Website
Ortsteile
Aselfingen, Eschach, Opferdingen, Aselfingen, Eschach, Opferdingen

FAQ

Was ist ein Handelsregister A und B?
Das Handelsregister A und B ist ein Register, das beim Amtsgericht geführt wird und Informationen über Unternehmen enthält, die in Deutschland tätig sind. Im Handelsregister A sind alle juristischen Personen, wie z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs oder Kommanditgesellschaften, eingetragen. Im Handelsregister B sind alle natürlichen Personen eingetragen, die ein Unternehmen führen. In beiden Registern sind die Unternehmen mit ihrem vollständigen Namen und ihrer Adresse, einem Registergericht, einer Registriernummer und dem Geschäftszweck aufgeführ
Wer darf Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jedermann Einsicht in das Handelsregister nehmen. Allerdings müssen die einzelnen Registerblätter beim zuständigen Registergericht beantragt werden. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der die genauen Angaben zu dem zu recherchierenden Unternehmen beinhalten muss.

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