Vereinsregisterauszug jetzt online abrufen Oberhausen

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Vereinsregisterauszug
Vereinsregister abrufen

Vereinsregisterauszug für einen eingetragenen Verein (e.V.) abrufen.
Das Vereinsregister ist öffentlich. Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke können ganz einfach online abgerufen werden.

Im Vereinsregister findet man:

  • Die Daten zum gesuchten Verein, eingetragener Name
  • Datum aller Änderungen
  • Sitz, Adresse
  • Allgemeine Vertretungserlaubnis
  • Name und teilweise Geburtsdatum der Vorsitzenden, Verantwortlichen des Vereins
Sie erhalten nach Auftragserteilung eine EMail mit einem kompletten, offiziellen und aktuellen Vereinsregisterauszug aus dem jeweiligen Amtsgericht als PDF-Datei zum ausdrucken.

Vereinsregisterauszug Oberhausen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Düsseldorf
Einwohner
208.752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
46045, 46047, 46049,46117, 46119,46145, 46147, 46149Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0208
Adresse derStadtverwaltung
Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen
Website
Ortsteile
Beutmhle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grnbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Oberhausen, Obermnchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries, Beutmühle, Böser, Brunnhäusl, Giebelsöd, Gigersreuth, Grünbach, Höfelhof, Kreut, Lerchenberg, Loitersdorf, Obergries, Obermünchsdorf, Onatsberg, Ried, Schmidöd, Siegersbach, Untergries

FAQ

welche unternehmen sind im handelsregister eingetragen?
Leider kann diese Frage nicht allgemein beantwortet werden, da die Antwort von Land zu Land unterschiedlich ist. In Deutschland sind alle Unternehmen im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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