Handelsregisterauszug in Gerstetten beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gerstetten

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Heidenheim
Einwohner
11.737 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
89547
Vorwahlen
07323, 07324
Adresse der Gemeinde
Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten
Website
Ortsteile
ErpfenhauserHof, Gerstetten, Heuchstetten, Heutenburg, Mäderhaus, Neuburghof, ErpfenhauserHof, Heuchstetten, Heutenburg, Mäderhaus, Neuburghof

FAQ

Warum ins Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Unternehmen eingetragen sind, die eine geschäftliche Tätigkeit ausüben. Durch die Eintragung im Handelsregister wird ein Unternehmen rechtlich anerkannt und erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Eintragung ins Handelsregister ist daher eine wichtige Voraussetzung, um rechtlich handeln und Geschäfte abschließen zu können.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.

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