Handelsregisterauszug in Geyer beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Geyer

Bundesland
Sachsen
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
3350 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09468
Vorwahl
037346
Adresse der Stadtverwaltung
Altmarkt 1, 09468 Geyer
Website

FAQ

Was ist ein historischer Abdruck im Handelsregister?
Ein historischer Abdruck im Handelsregister ist ein rechtskräftiges Dokument, das alle Änderungen an einer Firma enthält, die im Laufe der Jahre vorgenommen wurden. Es enthält Informationen wie den Namen des Unternehmens, seine Rechtsform, seine Aktionäre, seine Geschäftsleitung, seine Firmenadresse und andere Details. Der historische Abdruck kann auch Informationen über die Eintragungen des Unternehmens in anderen Registern enthalten, wie z.B. dem Steuerregister oder dem Gewerberegister.
wo lässt man sich ins handelsregister eintragen?
Um sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Registergericht einreichen. Dieser muss die Rechtsform des Unternehmens, die Gesellschafter und deren Anteile, den Geschäftszweck, die Höhe des Grundkapitals und die Art der Geschäftsführung enthalten. Nach Einreichung des Gesellschaftsvertrags muss das Unternehmen den Eintragungsantrag beim zuständigen Registergericht einreichen, das den Eintrag in das Handelsregister vornimmt.

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