Die Eintragung ins Handelsregister hat eine rechtliche Wirkung. Sie begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die aus dem Handelsregistergesetz resultiert. Durch die Eintragung ins Handelsregister erhält das Unternehmen einen Rechtsstatus als juristische Person. Es wird als eigenständiges Rechtssubjekt anerkannt und kann beispielsweise Verträge schließen, eigene Rechte und Pflichten haben oder vor Gericht klagen und verklagt werden.