Handelsregisterauszug in Flensburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Flensburg

Bundesland
Schleswig-Holstein
Einwohner
91.113 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24937–24944
Vorwahl
0461
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 24937 Flensburg
Website
Ortsteile
Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Snderup, Snderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding, Adelby, Altholzkrug, Baggerwald, Kleintastrup, Neuholzkrug, Neuweding, Sünderup, Sünderuphof, Tastrupfeld, Twedt, Weding

FAQ

Weshalb eine Eintragung ins Handelsregister?
Eine Eintragung ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt, um ein Unternehmen rechtsverbindlich zu gründen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem verschiedene Informationen über Unternehmen gesammelt und gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem die Firma des Unternehmens, der Sitz und die Rechtsform, der Name der Inhaber, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Bankverbindung. Durch die Eintragung ins Handelsregister erhalten Unternehmen eine rechtsverbindliche Existenz und können ihre Rechte und Pflichten g
Wann muss man ins Handelsregister?
Gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen alle Unternehmen, die nach dem HGB als Kaufleute gelten, eingetragen werden. Dies betrifft insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften. Eine Eintragung ins Handelsregister ist also für diese Unternehmen Pflicht.

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