Handelsregisterauszug Kiel
Bundesland
Schleswig-Holstein
Einwohner
246.243 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24103–24118,24143–24149, 24159Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
0431
Adresse der Stadtverwaltung
Fleethörn 9, 24103 Kiel
Website
Ortsteile
Dietrichsdorf, Dreilinden, Erlenkamp, Fegefeuer, Heisch, Kahlenberg, Karkkamp, Klosterkamp, Oppendorf, Oppendorfermhle, Petersburg, Rammsee, Rotenhof, Scheidekoppel, Schwartenbek, Seekamp, Dietrichsdorf, Dreilinden, Erlenkamp, Fegefeuer, Heisch, Kahlenberg, Karkkamp, Klosterkamp, Oppendorf, Oppendorfermühle, Petersburg, Rammsee, Rotenhof, Scheidekoppel, Schwartenbek, Seekamp
FAQ
Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.
Welche Gesellschaften müssen ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als juristische Personen anerkannt sind, müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben, müssen ins Handelsregister eingetragen werden.