Handelsregisterauszug in Kalefeld beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kalefeld

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Northeim
Einwohner
6127 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37589
Vorwahl
05553
Adresse der Gemeinde
Kleiner Hagen 4, 37589 Kalefeld
Website
Ortsteile
Osterbruch, Schnedekrug, Weißenwasser, Osterbruch, Schnedekrug, Weißenwasser

FAQ

# Was wird im Handelsregister eingetragen?
Im Handelsregister werden Angaben zu Unternehmen, wie z.B. Firmennamen, Anschrift, Gesellschafter, Geschäftsführer und Handelsregister-Nummer, eingetragen. Weiterhin können Änderungen, wie z.B. die Änderung des Firmenwortlauts, des Sitzes oder der Gesellschafter, eingetragen werden.
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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