Gesetzlich ist kein bestimmter Zeitpunkt vorgeschrieben, wann ein Verein sich im Handelsregister eintragen muss. Der Verein muss sich allerdings eintragen lassen, sobald er eine juristische Person (die sogenannte "Rechtsfähigkeit") erwirbt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verein über ein eigenes Vermögen verfügt oder wenn er Gegenstände oder Dienstleistungen verkauft oder erwirbt, die nicht der Erfüllung der Vereinszwecke dienen.