Handelsregisterauszug in Lennestadt beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Lennestadt

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Olpe
Einwohner
25.176 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57368
Vorwahlen
02721, 02723, 02725, 02972
Adresse der Stadtverwaltung
Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt
Website

FAQ

Wann ist eine Eintragung im Handelsregister notwendig?
Eine Eintragung im Handelsregister ist notwendig, wenn ein Unternehmen eine juristische Person ist, z.B. eine GmbH, eine AG oder eine Partnerschaft. Dabei wird die Existenz des Unternehmens im Handelsregister festgestellt und es werden wichtige Informationen über das Unternehmen wie z.B. der Name, die Adresse, der Geschäftszweck, die Gründer und die Organe des Unternehmens veröffentlicht.
Wie lässt man etwas im Handelsregister ändern?
Um eine Änderung im Handelsregister vorzunehmen, muss ein Antrag auf Änderung des Handelsregistereintrags beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dieser Antrag muss die notwendigen Unterlagen enthalten, z.B. eine Kopie des aktualisierten Handelsregisterauszugs, die Änderungen, die vorgenommen werden sollen, sowie eine Kopie des notariell beglaubigten Protokolls der Gesellschafterversammlung. Der Antrag kann entweder schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird das Amtsgericht

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