Handelsregisterauszug in Schmallenberg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Schmallenberg

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
24.704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57392
Vorwahlen
02971, 02972, 02974, 02975, 02977, 02725
Adresse der Stadtverwaltung
Unterm Werth 1, 57392 Schmallenberg
Website

FAQ

Wie werden Änderungen im Handelsregister bekannt gemacht?
Änderungen im Handelsregister werden über das elektronische Bundesanzeiger (EBA) bekannt gemacht. Dieses ist ein Portal, auf dem Änderungen in öffentlichen Verzeichnissen, wie dem Handelsregister, veröffentlicht werden. Jeder kann die Änderungen einsehen, indem er sich beim EBA anmeldet. Außerdem werden die Änderungen in vielen Fällen auch im Amtsblatt der jeweiligen Kammer veröffentlicht.
Wann ist eine OHG nicht im Handelsregister eingetragen? Ist eine UG ein Körper? Gesellschaft: Stabiletäsd; Gefährdungsfaktor/gefährlich? KA/KKM möglich?
Eine OHG muss im Handelsregister eingetragen sein, um als Rechtsperson anerkannt zu werden. Eine UG ist kein Körper, sondern ein Rechtsformverband. Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die durch Einlagen der Gesellschafter gegründet und im Handelsregister eingetragen wird. Es gibt keinen Gefährdungsfaktor oder gegebenenfalls ein geringes Risiko bei der Gründung einer OHG. KA/KKM sind bei einer OHG möglich.

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