Handelsregisterauszug in Lennestadt beantragen

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handelsregisterauszug.de ist die Adresse für Original Handeslregisterauszüge aus Deutschland zum downladen. Inkl. kostenlosem Handelsregisterauszug-Überwachungsservice.

Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Lennestadt

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Olpe
Einwohner
25.176 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57368
Vorwahlen
02721, 02723, 02725, 02972
Adresse der Stadtverwaltung
Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt
Website

FAQ

mit handelsregister nummer bilanz einsehen?
Um die Bilanz eines Unternehmens einzusehen, müssen Sie zunächst dessen Handelsregisternummer herausfinden. Diese finden Sie beispielsweise auf der Website des zuständigen Amtsgerichts oder auf der Website des jeweiligen Unternehmens. Nachdem Sie die Handelsregisternummer herausgefunden haben, können Sie auf der Website des Amtsgerichts oder auf der Website des Unternehmens nach der Bilanz des Unternehmens suchen.
Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

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