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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Altenstadt

FAQ

Wer darf Einsicht ins Handelsregister nehmen?
Grundsätzlich kann jeder Einsicht ins Handelsregister nehmen. Allerdings muss man dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel ist es notwendig, dass man ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme nachweisen kann. Außerdem muss man ein gültiges Ausweisdokument vorlegen und eine Gebühr für die Einsichtnahme bezahlen.
Wer muss sich denn alles im Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die eine juristische Person sind oder eine natürliche Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Auch bestimmte Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen.

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