In Deutschland müssen Unternehmen, die sich als Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft organisieren, sich unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Handelsregister eintragen lassen. Dieses Verfahren wird als "Handelsregistereintragung" bezeichnet. Der Eintrag ins Handelsregister ist für die Rechtsfähigkeit eines Unternehmens erforderlich und somit der erste Schritt in die unternehmerische Selbstständigkeit.