Handelsregisterauszug in Fensterbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Fensterbach

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Schwandorf
Einwohner
2395 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92269
Vorwahl
09438
Adresse der Gemeinde
Knöllinger Str. 5, 92269 Fensterbach
Website

FAQ

Wie trägt man sich ins Handelsregister ein?
Um sich ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Anmeldung muss bestimmte Informationen enthalten, wie z.B. die Namen und Anschriften der Gesellschafter, die Art der Gesellschaft, die Satzung, die Beteiligungsquote, die Unterschrift und die Erklärung der Gesellschafter. Nach der Prüfung der Anmeldung wird eine Eintragungsgebühr erhoben und die Eintragung wird im Handelsregister veröffentlicht.
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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