Handelsregisterauszug in Gernsheim beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gernsheim

Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Darmstadt
Landkreis
Groß-Gerau
Einwohner
10.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64579
Vorwahl
06258
Adresse der Stadtverwaltung
Stadthausplatz 1, 64579 Gernsheim
Website
Ortsteile
Waldfrieden, Waldfrieden

FAQ

Was bedeutet "Öffentlicher Glaube" im Handelsregister?
Der Begriff „öffentlicher Glaube“ bezieht sich auf die Rechtswirkung, die einer Eintragung ins Handelsregister zukommt. Eine solche Eintragung wird als „öffentlich glaubwürdig“ angesehen und bedeutet, dass die im Handelsregister eingetragenen Informationen allgemein anerkannt und akzeptiert werden. Diese Rechtswirkung erleichtert den Unternehmen die Umsetzung ihrer Geschäfte, da sie anderen Parteien gegenüber nicht mehr beweisen müssen, dass eine bestimmte Handlung tatsächlich stattgefunden hat.
Wer kann sich ins Handelsregister eintragen lassen?
Gesellschaften, die in Deutschland gegründet wurden, können sich ins Handelsregister eintragen lassen. Dazu zählen zum Beispiel GmbHs, UGs, OHGs, KGs, AGs, GbRs und eingetragene Genossenschaften. Auch Personengesellschaften, die sich als Kaufleute betätigen, können einen Eintrag beantragen.

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