Es gibt einige Rechtsformen, die nicht ins Handelsregister eingetragen werden müssen, darunter:
- Einzelunternehmen
- Freiberufler
- Personengesellschaften, wie beispielsweise die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG)
- Genossenschaften
- Vereine
- Stiftungen