Handelsregisterauszug in Jetzendorf beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Jetzendorf

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Pfaffenhofen an der Ilm
Einwohner
3138 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85305
Vorwahl
08137
Adresse der Gemeinde
Poststr. 1, 85305 Jetzendorf
Website
Ortsteile
Badershausen, Bärnhausen, Berg, Brunnhof, Eck, Edersberg, Eglersried, Erl, Frechmhle, Grainhof, Grub, Grubhof, Grndholm, Grnthal, Habertshausen, Happertshofen, Hartwigshausen, Haselhof, Haunstetten, Hirschenhausen, Kaltenberg, Kemmoden, Kolmhof, Kremshof, Lampertshausen, Langwaid, Lanzenried, Lausham, Lindhof, Lueg, Neuried, Obergeiersberg, Oberhausen, Pischelsdorf, Priel, Puch, Saxau, Schernberg, Speckhof, Stachusried

FAQ

Wo kann man Sich ins handelsregister Eintragen lassen?
Um ins Handelsregister eingetragen zu werden, müssen Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Eintragung stellen und Ihre Unterlagen einreichen. Anschließend wird das Amtsgericht überprüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und dann entscheiden, ob die Eintragung vorgenommen wird.
Wann ist die Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
Die Eintragung ins Handelsregister ist in Deutschland erforderlich, wenn ein Unternehmen als eingetragener Kaufmann oder als juristische Person nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geführt wird. Die Eintragung muss innerhalb von drei Monaten nach Gründung des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht vorgenommen werden.

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