Handelsregisterauszug in Johannesberg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Johannesberg

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Aschaffenburg
Einwohner
3920 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63867
Vorwahlen
06021, 06029
Adresse der Gemeindeverwaltung
Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg
Website
Ortsteile
Hagelhof, Steinbach, Hagelhof, Steinbach

FAQ

Wann muss man ins Handelsregister eingetragen werden?
Gesellschaften müssen in das Handelsregister eingetragen werden, sobald sie ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Der Eintrag ins Handelsregister muss spätestens sechs Wochen nach Beginn der Geschäftstätigkeit erfolgen.
warum besteht eintragungspflicht handelsregister?
Das Handelsregister ist ein zentrales Verzeichnis, in dem die Rechtsform und die wesentlichen Merkmale der eingetragenen Unternehmen verzeichnet sind. Durch die Eintragungspflicht im Handelsregister wird sichergestellt, dass die wichtigsten Informationen über die Unternehmen für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Außerdem ermöglicht die Eintragungspflicht, dass die Rechte und Pflichten der eingetragenen Unternehmen von Dritten, insbesondere Gläubigern, leicht überprüft werden können.

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