Handelsregisterauszug in Kronach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Kronach

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Kronach
Einwohner
16.788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96317
Vorwahl
09261
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 5, 96317 Kronach
Website
Ortsteile
Allern, Birkach, Brand, Breitenloh, Brunnschrott, Brg, Dennach, Dobersgrund, Dörfles, Ellmershaus, Entmannsdorf, Friedrichsburg, Gehlz, Geiersgraben, Giessbel, Glosberg, Grundmhle, Höfles, Judengraben, Judenhof, Kellerhaus, Kestel, Knellendorf, Kronach, Kuhberg, Letzenberg, Letzenhof, Neuglosberg, Planersgut, Poppenhof, Rauershof, Rosenhof, Rotschreuth, Ruppen, Schafhof, Seelabach, Seelach, Stressenberg, Stben, Tauschendorf

FAQ

Wann muss ich ins Handelsregister eingetragen sein?
Grundsätzlich müssen Unternehmen, die eine rechtliche Personenstatus haben, in das Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt für GmbHs, AGs, UGs (haftungsbeschränkt), KGs, OHGs, Vereine und Stiftungen. In der Regel müssen sich Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Gründung beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
wo lässt man sich ins handelsregister eintragen?
Um sich im Handelsregister eintragen zu lassen, müssen Unternehmen ein Gesellschaftsvertrag beim zuständigen Registergericht einreichen. Dieser muss die Rechtsform des Unternehmens, die Gesellschafter und deren Anteile, den Geschäftszweck, die Höhe des Grundkapitals und die Art der Geschäftsführung enthalten. Nach Einreichung des Gesellschaftsvertrags muss das Unternehmen den Eintragungsantrag beim zuständigen Registergericht einreichen, das den Eintrag in das Handelsregister vornimmt.

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