Gesetzlich vorgeschrieben müssen sich alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im Handelsregister eintragen. Dazu gehören auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige juristische Personen müssen sich ins Handelsregister eintragen.