Vereinsregisterauszug jetzt online abrufen Lippstadt

handelsregisterauszug.de ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
Sie benötigen einen Handelsregisterauszug? Dann klicken Sie hier
  • Keine Anmeldung notwendig
  • Schneller Service (Express Service möglich)
  • Keine Kosten falls kein Vereinsauszug verfügbar
  • Original rechtskräftige AuszügeBeispielsauszug Verseinsregister
Loading...

Ihre Auswahl

Zahlungsart wählen

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 0,00 (inkl. 19% MwSt.)

Bestellerdaten

Vereinsregisterauszug jetzt online abrufen:
  • Keine Anmeldung notwendig
  • Schneller Service (Express Service möglich)
  • Keine Kosten falls kein Vereinsauszug verfügbar
  • Original rechtskräftige AuszügeBeispielsauszug Verseinsregister

Vereinsregisterauszug
Vereinsregister abrufen

Vereinsregisterauszug für einen eingetragenen Verein (e.V.) abrufen.
Das Vereinsregister ist öffentlich. Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke können ganz einfach online abgerufen werden.

Im Vereinsregister findet man:

  • Die Daten zum gesuchten Verein, eingetragener Name
  • Datum aller Änderungen
  • Sitz, Adresse
  • Allgemeine Vertretungserlaubnis
  • Name und teilweise Geburtsdatum der Vorsitzenden, Verantwortlichen des Vereins
Sie erhalten nach Auftragserteilung eine EMail mit einem kompletten, offiziellen und aktuellen Vereinsregisterauszug aus dem jeweiligen Amtsgericht als PDF-Datei zum ausdrucken.

Vereinsregisterauszug Lippstadt

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Arnsberg
Kreis
Soest
Einwohner
68.007 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
59555–59558
Vorwahlen
02941, 02945, 02948
Adresse derStadtverwaltung
Ostwall 1, 59555 Lippstadt
Website
Ortsteile
ErwitterWarte, ErwitterWarte

FAQ

wo in schottland ins handelsregister eintragen?
Die Eintragung einer Firma in das schottische Handelsregister erfolgt über Companies House in Edinburgh. Dazu müssen die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden, die je nach Art des Unternehmens unterschiedlich sein können.
Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.

handelsregisterauszug.de
© 2002 - 2023
handelsregisterauszug.de
payments
Comodo secure seal