Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt in der Regel über einen Notar oder ein Registergericht. Dazu ist ein Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen, die in der Regel aus dem Gründungsvertrag, den Gesellschafterlisten und den vollständigen Unterlagen der Geschäftsführer bestehen. Nach der Prüfung und Eintragung durch das Registergericht erhält man eine Bestätigung über die Eintragung und einen offiziellen Auszug aus dem Handelsregister.