Handelsregisterauszug in Oberbergkirchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Oberbergkirchen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Mühldorf am Inn
Einwohner
1697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84564
Vorwahl
08637
Adresse der Gemeinde
Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen
Website
Ortsteile
Abdecker, Adlding, Asenham, Aubenham, Bichling, Egglham, Engolding, Erlach, Gantenham, Geiselharting, Hading, Haid, Heimberg, Kirnhausen, Kremsrott, Loipfing, Odering, Ottenloh, Peitzing, Pfaffing, Riedlham, Ritzing, Schönberg, Schörging, Söllnham, Stattenberg, Thal, Walding, Weihprechting, Wendling, Wolfhaming, Abdecker, Adlding, Asenham, Aubenham, Bichling, Egglham, Engolding, Erlach, Gantenham

FAQ

Was ist ein Handelsregister kurz?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die Informationen aller Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) registriert sind, gespeichert sind. Es enthält Informationen über die rechtliche Struktur, den Standort und die Aktionäre eines Unternehmens sowie Änderungen, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden.
Wer muss sich nicht in das Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen sich alle Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eintragen, um ihre Rechtsfähigkeit zu beweisen. Ausgenommen sind allerdings Einzelunternehmen, da diese nicht als juristische Personen gelten und somit keinen Handelsregistereintrag benötigen.

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