Handelsregisterauszug in Pommerby beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Pommerby

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
155 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24395
Vorwahl
04643
Adresse der Amtsverwaltung
Holmlück 2, 24972 Steinbergkirche
Website
Ortsteile
Gammeldamm, Mhlenbrck, Mhlendamm, Mhlenfeld, Niedamm, Pommerby, Wattsfeld, Gammeldamm, Mühlenbrück, Mühlendamm, Mühlenfeld, Niedamm, Wattsfeld

FAQ

Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Handelsregister?
Um einen Auszug aus dem Handelsregister zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an das zuständige Amtsgericht stellen. Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen einreichen. Diese Unterlagen umfassen eine Kopie des Ausweises des Antragstellers, einen Nachweis über das Vorhandensein des Unternehmens, eine Kopie des Handelsregistereintrags und eine Kopie des Gewerbescheins. Nach Einreichung des Antrags und der Unterlagen erhalten Sie den Auszug aus dem Handelsregister.
Wann muss ich ins Handelsregister eingetragen sein?
Grundsätzlich müssen Unternehmen, die eine rechtliche Personenstatus haben, in das Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt für GmbHs, AGs, UGs (haftungsbeschränkt), KGs, OHGs, Vereine und Stiftungen. In der Regel müssen sich Unternehmen innerhalb eines Monats nach der Gründung beim zuständigen Amtsgericht anmelden.

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