Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als juristische Personen anerkannt sind, müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften (KG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Personengesellschaften, die ein Handelsgewerbe betreiben, müssen ins Handelsregister eingetragen werden.