Handelsregisterauszug in Ubstadt-weiher beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Ubstadt-Weiher

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Karlsruhe
Landkreis
Karlsruhe
Einwohner
13.143 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76698
Vorwahlen
07253, 07251
Adresse der Gemeinde
Bruchsaler Straße 1–3, 76698 Ubstadt-Weiher
Website

FAQ

Was ist die Firmenbuchnr gleich Handelsregister?
Nein, die Firmenbuchnr und das Handelsregister sind zwei verschiedene Dinge. Die Firmenbuchnr ist eine Nummer, die jedem Unternehmen in Österreich zugewiesen wird, wenn es eingetragen wird. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in dem alle eingetragenen Unternehmen in Österreich aufgeführt sind.
Wann besteht Verpflichtung zum Handelsregister GBR?
Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister GBR besteht, wenn ein Unternehmen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet wird. Eine solche GbR ist eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haftend sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher ist es wichtig, dass die GbR beim zuständigen Amtsgericht eingetragen wird, um die persönliche Haftung der Gesellschafter zu gewährleisten.

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