Ein stiller Gesellschafter wird normalerweise nicht im Handelsregister eingetragen. Es gibt jedoch einige Länder, in denen ein stiller Gesellschafter in einigen Fällen im Handelsregister eingetragen werden muss. Zum Beispiel müssen in Deutschland stillen Gesellschafter in einigen Fällen im Handelsregister eingetragen werden, wenn sie eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft haben.