Handelsregisterauszug in Wittenhagen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Wittenhagen

Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
1177 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18510
Vorwahl
038327
Adresse der Amtsverwaltung
Bahnhofsallee 8a18519 Miltzow
Website

FAQ

Was muss in einem Geschäftsbrief stehen? Was muss Handelsregister stehen?
In einem Geschäftsbrief müssen die vollständigen Kontaktdaten des Absenders und des Empfängers angegeben werden. Dazu gehören Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ebenso muss ein Gruß, eine Begrüßung und eine Schlussformel enthalten sein. Im Handelsregister müssen alle relevanten Informationen über ein Unternehmen, eine Person oder eine Organisation verzeichnet sein. Dazu gehören die Rechtsform, der Sitz, der Geschäftszweck, die angeschlossenen Unternehmen, die Namen der Gesellschafter und die Kontaktdaten.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.

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