Handelsregisterauszug in Biberach an der riß beantragen

handelsregisterauszug.de ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.

Handelsregisterauszug für folgende Firma anfordern

Loading...

Ihre Auswahl

Zahlungsart wählen

Die Gebühr für diesen Service beträgt: 0,00 (inkl. 19% MwSt.)

Bestellerdaten

handelsregisterauszug.de ist die Adresse für Original Handeslregisterauszüge aus Deutschland zum downladen. Inkl. kostenlosem Handelsregisterauszug-Überwachungsservice.

Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Biberach an der Riß

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Biberach
Einwohner
33.708 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88400
Vorwahlen
07351, 07352, 07357
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 7/1, 88400 Biberach an der Riß
Website

FAQ

wie lösche ich meinen namen im handelsregister?
Um Ihren Namen aus dem Handelsregister zu löschen, müssen Sie ein Löschungsformular bei der zuständigen Handelsregisterbehörde einreichen. Dieses Formular muss dann vom zuständigen Richter genehmigt werden. Es ist wichtig, dass Sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen beifügen, um die Löschung Ihres Namens zu beantragen.
Wann muss eine Firmengründung ins Handelsregister eingetragen werden?
Eine Firmengründung muss in der Regel unverzüglich nach der Gründung ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Eintragung erfolgt durch das zuständige Registergericht. In Deutschland ist dies das Amtsgericht, in dem sich das Unternehmen niederlassen möchte.

handelsregisterauszug.de
© 2002 - 2024
handelsregisterauszug.de
payments
Comodo secure seal