Handelsregisterauszug in Damp beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Damp

Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24351, 24398
Vorwahl
04352
Adresse der Amtsverwaltung
Holm 13, 24340 Eckernförde
Website
Ortsteile
Börentwedt, Bredemaas, Grnholz, Hakelmark, Helle, Hmark, Hmarkfeld, Kratt, Kummerholz, Moorholz, Ochsenhagen, Rosental, Staun, Börentwedt, Bredemaas, Grünholz, Hakelmark, Helle, Hümark, Hümarkfeld, Kratt, Kummerholz, Moorholz, Ochsenhagen, Rosental, Staun

FAQ

Was ist ein historischer Abdruck im Handelsregister?
Ein historischer Abdruck im Handelsregister ist ein rechtskräftiges Dokument, das alle Änderungen an einer Firma enthält, die im Laufe der Jahre vorgenommen wurden. Es enthält Informationen wie den Namen des Unternehmens, seine Rechtsform, seine Aktionäre, seine Geschäftsleitung, seine Firmenadresse und andere Details. Der historische Abdruck kann auch Informationen über die Eintragungen des Unternehmens in anderen Registern enthalten, wie z.B. dem Steuerregister oder dem Gewerberegister.
Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.

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