Handelsregisterauszug in Gelsenkirchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gelsenkirchen

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Einwohner
260.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45879–45899
Vorwahl
0209
Adresse der Stadtverwaltung
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen
Website

FAQ

Muss ich mich beim Handelsregister eintragen?
Das kommt darauf an, was du vorhast. In der Regel müssen Unternehmen, die als juristische Personen handeln, sich beim Handelsregister eintragen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen dies nicht erforderlich ist, z.B. wenn du ein Einzelunternehmen betreibst. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dich beim Handelsregister einzutragen, um dein Unternehmen zu schützen. Es ist also wichtig, dass du dir im Klaren bist, welche Art von Unternehmen du betreibst und welche Anforderungen an dich gestellt werden.
Welche Abteilungen gibt es im Handelsregister?
Im Handelsregister gibt es folgende Abteilungen: 1. Abteilung A: Eintragungen zu Rechtsformen, die nicht ausschließlich dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 2. Abteilung B: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur dem Handelsgesetzbuch unterliegen. 3. Abteilung C: Eintragungen zu Rechtsformen, die dem Handelsgesetzbuch und anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 4. Abteilung D: Eintragungen zu Rechtsformen, die nur anderen Rechtsvorschriften unterliegen. 5. Abte

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