Handelsregisterauszug in Gnarrenburg beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gnarrenburg

Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Rotenburg (Wümme)
Einwohner
9157 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27442
Vorwahlen
04763, 04764, 04285
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 1, 27442 Gnarrenburg
Website
Ortsteile
Augustendorf, Barkhausen, Brillit, Findorf, Friedrichsdorf, Kuhstedtermoor, Langenhausen, NeuKustedtermoor, Augustendorf, Barkhausen, Brillit, Findorf, Friedrichsdorf, Kuhstedtermoor, Langenhausen, NeuKustedtermoor

FAQ

Wann muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Es gibt kein allgemeines Zeitlimit, aber es ist ratsam, sich so schnell wie möglich ins Handelsregister einzutragen. Wenn Sie ein Unternehmen gründen oder eine juristische Person wie eine GmbH oder eine AG gründen, müssen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen. Wenn Sie eine GbR oder eine OHG gründen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten nach der Gründung ins Handelsregister eintragen.
wann ins handelsregister eintragen lassen?
In der Regel müssen Unternehmen, die eine juristische Person bilden, sich in das Handelsregister eintragen lassen. Ob dieser Schritt notwendig ist, hängt jedoch von den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Landes ab, in dem das Unternehmen tätig ist. In Deutschland müssen sich z.B. eingetragene Kaufleute, GmbHs und AGs im Handelsregister eintragen lassen. Auch Personengesellschaften, die einen Gewerbebetrieb aufnehmen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen.

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