Handelsregisterauszug in Gummersbach beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Gummersbach

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
51.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
51643, 51645, 51647
Vorwahlen
02261, 02266, 02354, 02263, 02262
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
Website
Ortsteile
Großenbernberg, Gummeroth, Hanfgarten, Herreshagen, Kleinenbernberg, Reininghausen, Rospe, Steinenbrck, Wasserfuhr, Großenbernberg, Gummeroth, Hanfgarten, Herreshagen, Kleinenbernberg, Reininghausen, Rospe, Steinenbrück, Wasserfuhr

FAQ

Was wird benötigt für ein Handelsregister?
Um ein Handelsregister zu erstellen, benötigt man ein Unternehmen, das die Aufgabe übernimmt, die Daten zu verwalten und zu veröffentlichen. Dazu muss das Unternehmen über die erforderliche Technologie und die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die notwendigen Informationen zu sammeln und zu verarbeiten. Es müssen auch bestimmte Rechtsvorschriften eingehalten werden, die den Zugang zu den Informationen regeln. Außerdem müssen die Informationen regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie k
Wann muss laut Handelsregister die Stichtagsinventur ausgeführt werden?
Laut Handelsgesetzbuch (HGB) muss die Stichtagsinventur spätestens am Ende des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Falls das Unternehmen jedoch ein Kalenderjahr als Geschäftsjahr verwendet, muss die Inventur am 31. Dezember des jeweiligen Jahres durchgeführt werden.

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