Handelsregisterauszug in Markt schwaben beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Markt Schwaben

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Ebersberg
Einwohner
13.761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85570
Vorwahl
08121
Adresse derMarktverwaltung
Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben
Website
Ortsteile
Auhofen, Berg, Boden, Drnberg, Erlbach, Feichten, Finsingerau, Gigging, Grashausen, Grund, Hanslmhle, Haus, Herdweg, Köckmhle, Kressirmhle, Lieberharting, Lindach, Paulimhle, Ried, Sägmhle, Schußmhle, Sempt, Siggenhofen, Staudach, Staudham, Steffelmhle, Steiler, Stocker, Taing, Unterschwillach, Wagmhle, Wimpasing, Wind, Wolfmhle, Auhofen, Berg, Boden, Dürnberg, Erlbach, Feichten

FAQ

Wer ist berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen?
Grundsätzlich ist jeder berechtigt, in das Handelsregister Einsicht zu nehmen. Es gibt jedoch Einschränkungen. So kann der Zugang zu bestimmten Informationen eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Interessen der betroffenen Unternehmen oder zur Wahrung des Datenschutzes erforderlich ist. In solchen Fällen muss eine schriftliche Genehmigung von den betroffenen Unternehmen vorliegen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten.
Wer muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen?
Grundsätzlich müssen sich alle Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben, ins Handelsregister eintragen lassen. Ausnahmen sind jedoch Unternehmen, die als Einzelunternehmen (ein Einzelkaufmann) betrieben werden.

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