Handelsregisterauszug in Pfarrkirchen beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Pfarrkirchen

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
13.073 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84347
Vorwahl
08561
Adresse der Stadtverwaltung
Stadtplatz 2, 84347 Pfarrkirchen
Website
Ortsteile
Adlgehring, Afterhausen, Aign, Aist, Altersham, Amixlöd, Asang, Bach, Baumgarten, Benk, Berg, BergbWald, BergbWhr, Bergham, Bodenöd, Böll, Brenn, Dirnhub, Dobl, Dulding, EdaBerg, Edfurt, Edholzen, Eham, Einbach, Engberg, Fasselsberg, Federlehen, Federling, Feiern, Fischerwimm, Forster, Frstberg, Galgenberg, Gambach, Gartlberg, Gehring, Geiersberg, Gollerbach, Griesberg

FAQ

Wie ist die Handelsregisternummer aufgebaut?
Die Handelsregisternummer besteht aus einer länderspezifischen Präfix-Nummer, die durch eine zweistellige Prüfziffer und einer sechsstelligen Nummer ergänzt wird. Diese Nummer ist eindeutig und einmalig und wird von der Handelsregistereintragungsstelle oder der Handelsregisterbehörde vergeben.
Wann muss ich mich im Handelsregister eintragen?
Grundsätzlich müssen Sie sich nur dann im Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie ein Unternehmen gründen, das nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufmann oder Kauffrau eingetragen werden muss. Dazu zählen beispielsweise Handelsgesellschaften, Einzelkaufleute, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. In diesen Fällen ist die Eintragung in das Handelsregister zwingend erforderlich. Bei anderen Unternehmen, die nicht nach dem HGB geführt werden, ist eine Eintragung in das Handelsregister nicht erforderlich

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