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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Pressig

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Kronach
Einwohner
3894 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96332
Vorwahl
09265
Adresse derMarktverwaltung
Hauptstraße 16, 96332 Pressig
Website
Ortsteile
Brauersdorf, Eila, Felsmhle, Förtschendorf, Friedersdorf, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmhle, Hessenmhle, Kugelmhle, Marienroth, Posseck, Sattelmhle, Welitsch, Brauersdorf, Eila, Felsmühle, Förtschendorf, Friedersdorf, Friedersdorfermühle, Geschwend, Gifting, Grössau, Haidelsmühle, Hessenmühle, Kugelmühle, Marienroth, Posseck, Sattelmühle, Welitsch

FAQ

Wie lässt man etwas im Handelsregister ändern?
Um eine Änderung im Handelsregister vorzunehmen, muss ein Antrag auf Änderung des Handelsregistereintrags beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Dieser Antrag muss die notwendigen Unterlagen enthalten, z.B. eine Kopie des aktualisierten Handelsregisterauszugs, die Änderungen, die vorgenommen werden sollen, sowie eine Kopie des notariell beglaubigten Protokolls der Gesellschafterversammlung. Der Antrag kann entweder schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird das Amtsgericht
Wann muss ich meine Firma im Handelsregister eintragen?
Es gibt keine allgemeine Antwort auf diese Frage, da die Eintragungsregeln je nach Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern müssen Unternehmen bei der Gründung eingetragen werden, während in anderen Ländern eine Eintragung erst nach einer bestimmten Zeit oder nach Erreichen eines bestimmten Umsatzes erforderlich ist. Es ist daher ratsam, sich beim örtlichen Handelsregister oder bei der zuständigen Behörde über die Eintragungsregeln zu informieren.

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