Handelsregisterauszug in Waldbröl beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Waldbröl

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Köln
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51545
Vorwahlen
02291, 02292 (Helzen), 02295 (Geilenkausen, Neuenhähnen, Propach, Pulvermühle, Wippenkausen), 02296 (Dickhausen, Grünenbach, Rölefeld)
Adresse der Stadtverwaltung
Nümbrechter Str. 18–21, 51545 Waldbröl
Website
Ortsteile
Alfenzingen, Baumen, Bech, Berkenroth, Beuinghausen, Biebelshof, Bladersbach, Bohlenhagen, Brenzingen, Bruch, Bruchhausen, Diezenkausen, Gaderoth, Grötzenberg, Hahn, Happach, Heide, Helten, Herfen, Hochwald, Hoff, Hufen, Krahwinkel, Loch, Lützingen, Neuenhähnen, Niederbröl, Niedergeilenkausen, Niederhausen, Obergeilenkausen, Oberzielenbach, Prombach, Propach, Puhl, Pulvermühle, Romberg, Rottland, Ruh, Schnörringen, Schönenbach

FAQ

Was bedeutet nicht im Handelsregister eingetragen?
Nicht im Handelsregister eingetragen bedeutet, dass ein Unternehmen nicht beim zuständigen Amtsgericht als juristische Person registriert ist. In Deutschland ist es für Unternehmen, die gewerblich tätig sind, in der Regel erforderlich, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können nicht als juristische Personen anerkannt werden und haften daher mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden und Verpflichtungen.
Warum muss man sich ins Handelsregister eintragen?
Eintragungen ins Handelsregister sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um ein Unternehmen als rechtsfähig anzuerkennen. Eintragungen in das Handelsregister dienen auch dazu, die Verantwortlichkeiten und Organisationsstrukturen eines Unternehmens offenzulegen, was wiederum zur Transparenz und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens beiträgt. Außerdem ermöglicht es potenziellen Investoren und Geschäftspartnern, sich ein Bild von einem Unternehmen zu machen und die Eintragungen ins Handelsregister als Referenz zu nutzen.

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