Gesetzlich vorgeschriebene Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören Unternehmen, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) als Kaufleute oder juristische Personen gelten, sowie Personengesellschaften, die nach dem HGB als Kaufleute gelten.